Wen vertritt der Bundesverband?
Wer kann Mitglied werden?
Natürliche und korporative Mitglieder müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Anwender in der spezialisierten Wundbehandlung in Unternehmen der Leistungserbringung und Abrechnung im Gesundheitswesen.
- Mitarbeiter in Unternehmen der Leistungserbringung und Abrechnung im Gesundheitswesen, die sich in der spezialisierten Wundbehandlung engagieren.
- Mitarbeiter in allen Bereichen der Gesundheitswirtschaft, die eine Entwicklung der spezialisierten Wundbehandlung fördern.
- Ferner können natürliche und korporative Mitglieder aufgenommen werden, die sich für den Vereinszweck engagieren.
Warum ist Ihr Engagement so wichtig?
Die Mitgliedschaft beim Bundesverband spezialisierte Wundversorgung bedeutet, die Interessenvertretung aller an der Wundversorgung beteiligten Berufsgruppen in den verschiedensten politischen Gremien auf Bundes- oder Landesebene zu unterstützen. Im Interesse eines möglichst effektiven Einflusses auf künftige Strukturen für die Wundversorgung im Gesundheitswesen ist der Bundesverband spezialisierte Wundversorgung auf die Expertise und den Einsatz seiner Mitglieder in Zusammenarbeit mit dem Präsidium und seinem Beirat angewiesen.
Wie gestaltet sich der Mitgliedsbeitrag?
Für das Kalenderjahr 2018 hat die Mitgliederversammlung einen ordentlichen Jahresbeitrag von 60 € festgelegt. Mitgliedsanträge nach dem 01.07. werden mit 30 € für das restliche Kalenderjahr berechnet. Durch den Mitgliedsbeitrag wird die Arbeit der Geschäftsstelle und der ehrenamtlich Aktiven unterstützt. Wesentlich ist und bleibt jedoch die aktive Gestaltung der Verbandsarbeit durch die Mitglieder selbst, beispielsweise im Rahmen von Arbeitsgruppen oder der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung.