Pflegereform Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, – also mit der Pflegeversicherung abrechnen können – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Damit Heime mehr Pflegepersonal anstellen, werden wir einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel vorgeben, der weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglicht. Pflegekräfte bekommen mehr Verantwortung – sie sollen künftig Hilfsmittel verordnen und eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pflege treffen können. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/20202021/pflegereform.html Bundestag beschließt Kompetenzerweiterungen für Pflegefachpersonen Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten müssen schnell gestartet werden Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (11. Juni 2021) das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und damit Regelungen zur Pflege beschlossen. https://deutscher-pflegerat.de/2021/06/14/bundestag-beschliesst-kompetenzerweiterungen-fuer-pflegefachpersonen/ Pflegekammer Nordrhein-Westfalen Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen befindet sich derzeit in der Errichtung. Der vom Ministerium berufene Errichtungsausschuss hat die Aufgabe, alle Aufbauarbeiten bis zum voraussichtlichen Start der Pflegekammer im Frühjahr 2022 zu erledigen. Dann werden die Pflegefachkräfte in Nordrhein-Westfalen eine eigenständige berufsständische Vertretung haben. Der Pflegekammer werden wichtige Aufgaben übertragen. Dazu gehören die Entwicklung einer Berufsordnung, die Festlegung von Qualitätsrichtlinien sowie die Zuständigkeit für berufliche Weiterbildungen. Am 14. Juli 2020 ist die Novellierung des Heilberufsgesetzes Nordrhein-Westfalen (HeilBerG) in Kraft getreten. Demnach wird im Land Nordrhein-Westfalen als berufliche Vertretung der Pflegefachberufe die Pflegekammer errichtet. Gemäß § 2 Absatz 1 HeilBerG sind Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Altenpflegerinnen und –pfleger, Gesundheits-und Krankenpflegerinnen und –pfleger, Gesundheits– und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger (Pflegefachpersonen) verpflichtend Mitglied der Pflegekammer. In Deutschland bzw. in Nordrhein-Westfalen existiert kein zentrales Register aller Pflegefachpersonen. Daher sind wir per Gesetz ermächtigt über die Arbeitgeber*innen in NRW unsere Mitglieder zu ermitteln. So können wir in einem zweiten Schritt zu allen unseren Mitgliedern gezielt Kontakt aufnehmen, die Mitgliedschaft prüfen, sie registrieren und sie über die anstehende Wahl zur ersten Kammerversammlung informieren. https://www.pflegekammer-nrw.de/wp-content/uploads/2021/05/2021-05-14_PKNRW_Arbeitgeberanschreiben.pdf https://pflegenetzwerk-deutschland.de Werden Sie jetzt Teil des Netzwerks! Das Pflegenetzwerk Deutschland wird stärker durch jede neue Pflegekraft, die dabei ist. Melden Sie sich jetzt an und profitieren Sie kostenfrei von allen Vorteilen und Services des Netzwerks! Was ist das Pflegenetzwerk Deutschland? Die Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit ist eine bundesweite Plattform für die Vernetzung und den Austausch von Menschen, die in der Pflege und für die Pflege arbeiten. Das Netzwerk wurde Ende März 2020 ins Leben gerufen und hat aktuell rund 8.800 Mitglieder (Stand März 2021). Das Pflegenetzwerk Deutschland fördert den Austausch guter Ideen in der Pflegepraxis und vernetzt Akteure vor Ort und bundesweit. Solange physische Treffen nicht möglich sind, findet der Austausch im digitalen Raum statt: mit Online-Praxisdialogen, Video-Interviews mit Expertinnen und Experten, Praxis-Interviews und Erfahrungsberichten. https://pflegenetzwerk-deutschland.de/fileadmin/files/Netzwerk/BMG-Pflegenetzwerk-gesamt-210531-ub.pdf (November 2018) Öffentliche Liste über die beim Bundestag re­gis­trier­ten Verbände (Lobbyliste) Wir sind nun offiziell seit heute als Verband im Bundestag gelistet für Anhörungen und Stellungnahmen. Seite 80-81 / Eintrag 232. https://www.bundestag.de/parlament/lobbyliste Krankenkassen Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden BAHN-BKK bietet Vertragsmöglichkeit Die Wundversorgung ist im ambulanten Pflegealltag ein wichtiger Baustein, um Infektionen zu vermeiden und die Lebensqualität der zu Pflegenden zu fördern. Der Gesetzgeber hat die Wichtigkeit dieses Themas erkannt und einer verbesserten Behandlung den Weg geebnet, damit die Versorgung chronischer Wunden durch spezialisierte Pflegekräfte erfolgen kann. Auch uns ist die verbesserte Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden ein wichtiges Anliegen. Wir – die bundesweit agierende betriebliche Krankenkasse für den Verkehrsmarkt und Unternehmenskasse der Deutschen Bahn AG – möchten auf dieser Grundlage Verträge mit spezialisierten Einrichtungen schließen, welche eine adäquate und leitliniengerechte  Versorgung der Versicherten in diesem Versorgungsbereich gewährleisten können und wollen. Im Vordergrund steht der Mehrwert für die Versicherten im Vergleich zur bisherigen Regelversorgung. Wichtig zu wissen Der Vertrag kann allgemein auf chronische Wunden oder bestimmte Gruppen von Patientinnen und Patienten ausgerichtet sein. Die Wundversorgung kann dabei entweder in der Einrichtung selbst oder im Wohnumfeld der Versicherten angeboten werden. Angebote sollen ein Personal- und ein Behandlungskonzept beinhalten. Außerdem ist der Abschluss von Zielvereinbarungen vorgesehen, in denen versichertenindividuelle Behandlungserfolge innerhalb bestimmter Behandlungszeiten festgelegt und entsprechend finanziell berücksichtigt werden. Haben Sie Interesse an einem Vertrag mit der BAHN-BKK? Die Bekanntmachung mit den detaillierten Voraussetzungen zur Abgabe eines Vertragsangebotes ist veröffentlicht unter 2020/S 251-630373 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Den Link zur Bekanntmachung finden Sie unter www.bahn-bkk.de/wundversorgung. Sie haben Fragen zur Ausschreibung oder zum Vertragsangebot? Dann kontaktieren Sie uns unter sani2018@bahn-bkk.de oder telefonisch unter 069 77 078 338. Ausschreibungsinformationen. Wundversorgung BAHN-BKK